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Überwachung von Einrichtungen, Praxen, Krankenhäusern

Information zum Infektionsschutzgesetz

Mit dem am 01.01.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz obliegt es dem Gesundheitsamt Krankenhäuser, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Entbindungseinrichtungen und die ambulanten Pflegeeinrichtungen zu überwachen. Auch Arzt- und Zahnarztpraxen können infektionshygienisch überwacht werden.

Überprüft werden die Einrichtungen auf den hygienischen Standard, die Funktionalität, Arbeitsabläufe und technische Bereiche, hier u. a. die Bereiche OP, Endoskopie sowie Desinfektion und Sterilisation.

Die Betreiber der Einrichtungen sind verpflichtet, Hygienepläne zu erstellen, in denen innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene festgelegt werden und der alle mit der Praxishygiene notwendigen Maßnahmen beinhaltet.

Hierin ist z. B. festzuschreiben, welches Objekt gewartet, desinfiziert oder sterilisiert werden soll, wie die Wartung und Pflege durchgeführt wird, mit welchem Präparat und wann diese Maßnahmen erfolgen sollen sowie welche Person in der Einrichtung damit beauftragt ist.

Weiterführende Links

Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)

Medizinprodukte Gesetz

Desinfektionsmittelliste

Kontakt

Gesundheitsamt Darmstadt-Dieburg
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090

Wir ziehen um: Ab dem 17.11.2026 finden alle Untersuchungen und Termine an unserem neuen Standort im Marienhospital, Martinspfad 72, 64285 Darmstadt statt.

Weitere Informationen

Telefonische Erreichbarkeit

Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Mo-Do: 12:30 - 16:00 Uhr

Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.