Prostituiertenschutzgesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) ist am 01.7.2017 in Kraft getreten, hier können Sie den genauen Wortlaut nachlesen.

Vor der Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter beim zuständigen Ordnungsamt muss gemäß § 10 eine Gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt erfolgen und bescheinigt werden, über die Sie hier die wichtigsten Informationen nachlesen können.

Downloads

  • Das Prostituiertenschutzgesetz im Wortlaut (pdf, 140 KB)
  • Weiterführende Infos zur gesundheitlichen Beratung (pdf, 145 KB)