Heilpraktiker
Heilpraktiker Überprüfung
Die Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist ein bei dem für Sie zuständigen Ordnungsamt gestellter Antrag (für Personen die in Darmstadt gemeldet sind ist das Ordnungsamt Darmstadt zuständig, im Landkreis Darmstadt-Dieburg lebende Personen stellen den Antrag bitte beim Landratsamt Dieburg).
Welche Unterlagen Sie benötigen und welche Kosten hierfür entstehen, erfragen Sie bitte bei dem für ihren Wohnort zuständigen Ordnungsamt.
- Der geprüfte Antrag wird danach vom Ordnungsamt an das Gesundheitsamt Darmstadt weitergeleitet.
- Die Prüfungsplätze werden nach Datum der Antragsweitergabe vergeben.
- Ihre Terminwünsche können hier leider nicht berücksichtigt werden!
- Die schriftliche Heilpraktikerüberprüfung wird bundesweit jeweils am 3. Mittwoch im März sowie am 2. Mittwoch im Oktober durchgeführt.
- Die Gebühr für die schriftliche Überprüfung ist unverzüglich nach Erhalt der Einladung zur schriftlichen Prüfung an der Kasse des Gesundheitsamtes in bar oder per EC-Karte zu zahlen.
Weitere Informationen
Alle weiteren Informationen zum Prüfungsprocedere entnehmen Sie bitte unserem Schreiben, dass Sie bei der Anmeldung im Ordnungsamt bekommen.
Sollten darüber hinaus noch Fragen offen sein wenden Sie sich bitte per heilpraktiker@gesundheitsamt-dadi.de an uns.
Vielen Dank!
Downloads
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Ablaufplan für Antragsteller (pdf, 31 KB)