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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 31.12.2023Jahresabschluss

Der Verbandsvorstand

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 über den gemäß § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2023, sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2023 wie folgt beschlossen:

  1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüfte Jahresabschluss 2023 wird gemäß § 114 HGO beschlossen.
  2. Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 1.598.959,41 € und einem ausgeglichenen außerordentlichen Ergebnis ab. Das Ergebnis wurde gem. Aufstellungsbeschluss vom 22.11.2024 entsprechend der Quote (=559.093,44 € Guthaben zugunsten der Stadt Darmstadt und 1.039.865,97 € zugunsten des Landkreises Darmstadt-Dieburg) an die beiden Gewährsträger zurückgezahlt.
  3. Dem Vorstand und der Geschäftsführung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird für das Jahr 2023 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 ist auf der Homepage des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg veröffentlicht.

Darmstadt, den 02.10.2026
Verbandsvorsitzender
André Schellenberg
Stadtkämmerer

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 31.12.2022Jahresabschluss

Der Verbandsvorstand

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am 02.10.2025 über den gemäß § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2022, sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2022 wie folgt beschlossen:

  1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüfte Jahresabschluss 2022 wird gemäß § 114 HGO beschlossen.
  2. Der Jahresabschluss schließt mit einem Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 909.080,84 €, und einem ausgeglichenen außerordentlichen Ergebnis ab. Das Ergebnis verblieb gem. Aufstellungsbeschluss vom 23.02.2024 nach erfolgter vorläufiger Spitzabrechnung mit den Gewährsträgern, welche zu einer Rückzahlung führte, beim Zweckverband mit der Absicht der Ablösung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages.
  3. Dem Vorstand und der Geschäftsführung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 ist auf der Homepage des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg veröffentlicht.

Darmstadt, den 02.10.2026
Verbandsvorsitzender
André Schellenberg
Stadtkämmerer

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 31.12.2021Jahresabschluss

Der Verbandsvorstand

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am 06.12.2025 über den gemäß § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2021, sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2021 wie folgt beschlossen:

  1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüfte Jahresabschluss 2021 wird gemäß § 114 HGO beschlossen.
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 683.911,83 €, und im außerordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von 5,00 €, somit insgesamt ein Jahresüberschuss in Höhe von 683.906,83 €, wird nach § 25 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung Hessen (GemHVO) auf die neue Rechnung (2022) vorgetragen und mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verrechnet.
  3. Dem Vorstand und der Geschäftsführung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird für das Jahr 2021 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2021 ist auf der Homepage des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg veröffentlicht.

Darmstadt, den 02.10.2026
Verbandsvorsitzender
André Schellenberg
Stadtkämmerer

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 31.12.2020Jahresabschluss

Der Verbandsvorstand

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am 06.12.2023 über den gemäß § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2020, sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2020 wie folgt beschlossen:

  1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüfte Jahresabschluss 2020 wird gemäß § 114 HGO beschlossen.
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 35.035,13 €, und im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 242,95 €, somit insgesamt ein Jahresüberschuss in Höhe von 35.278,08 €, wird nach § 25 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung Hessen (GemHVO) auf die neue Rechnung (2021) vorgetragen und mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verrechnet.
  3. Dem Vorstand und der Geschäftsführung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird für das Jahr 2020 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2020 ist auf der Homepage des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg veröffentlicht.

Darmstadt, den 02.10.2026
Verbandsvorsitzender
André Schellenberg
Stadtkämmerer

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 31.12.2019Jahresabschluss

Der Verbandsvorstand

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am 06.12.2023 über den gemäß § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2019, sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2019 wie folgt beschlossen:

  1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüfte Jahresabschluss 2019 wird gemäß § 114 HGO beschlossen.
  2. Das Jahresdefizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 289.676,07 €, und im außerordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 805,10 €, somit insgesamt ein Jahresdefizit in Höhe von 288.870,97 €, wird nach § 25 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung Hessen (GemHVO) auf die neue Rechnung (2020) vorgetragen und mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verrechnet.
  3. Dem Vorstand und der Geschäftsführung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird für das Jahr 2019 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 ist auf der Homepage des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg veröffentlicht.

Darmstadt, den 02.10.2026
Verbandsvorsitzender
André Schellenberg
Stadtkämmerer

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 31.12.2018Jahresabschluss

Der Verbandsvorstand

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am 26.11.2021 über den gemäß § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2018, sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2018 wie folgt beschlossen:

  1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüfte Jahresabschluss 2018 wird gemäß § 114 HGO beschlossen.
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 82.826,72 € wird nach § 25 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung Hessen (GemHVO) auf die neue Rechnung (2019) vorgetragen und mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verrechnet.
  3. Dem Vorstand und der Geschäftsführung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird für das Jahr 2018 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2018 ist auf der Homepage des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg veröffentlicht.

Darmstadt, den 02.10.2026
Verbandsvorsitzender
André Schellenberg
Stadtkämmerer

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 31.12.2017Jahresabschluss

Der Verbandsvorstand

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am 26.11.2021 über den gemäß § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2017, sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2017 wie folgt beschlossen:

  1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüfte Jahresabschluss 2017 wird gemäß § 114 HGO beschlossen.
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 94.022,98 €, und im außerordentlichen Ergebnis ein Defizit in Höhe von 6.012,00 €, somit insgesamt ein Jahresüberschuss in Höhe von 88.010,98 €, wird nach § 25 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung Hessen (GemHVO) auf die neue Rechnung (2018) vorgetragen und mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verrechnet.
  3. Dem Vorstand und der Geschäftsführung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird für das Jahr 2017 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2017 ist auf der Homepage des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg veröffentlicht.

Darmstadt, den 02.10.2026
Verbandsvorsitzender
André Schellenberg
Stadtkämmerer

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 31.12.2016Jahresabschluss

Der Verbandsvorstand

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am 26.11.2021 über den gemäß § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2016, sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2016 wie folgt beschlossen:

  1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüfte Jahresabschluss 2016 wird gemäß § 114 HGO beschlossen.
  2. Das Jahresdefizit im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 199.867,08 €, und im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 1,00 €, somit insgesamt in Höhe von 199.868,08 €, wird nach § 25 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung Hessen (GemHVO) auf die neue Rechnung (2017) vorgetragen und mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verrechnet.
  3. Dem Vorstand und der Geschäftsführung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird für das Jahr 2016 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2016 ist auf der Homepage des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg veröffentlicht.

Darmstadt, den 02.10.2026
Verbandsvorsitzender
André Schellenberg
Stadtkämmerer

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 31.12.2015Jahresabschluss

Der Verbandsvorstand

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am 12.07.2021 über den gemäß § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2015, sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2015 wie folgt beschlossen:

  1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüfte Jahresabschluss 2015 wird gemäß § 114 HGO beschlossen.
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 159.718,21 €, und im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 92.193,39 €, somit insgesamt in Höhe von 251.911,60 €, wird nach § 25 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung Hessen (GemHVO) auf die neue Rechnung (2016) vorgetragen und mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verrechnet.
  3. Dem Vorstand und der Geschäftsführung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird für das Jahr 2015 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 ist auf der Homepage des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg veröffentlicht.

Darmstadt, den 02.10.2026
Verbandsvorsitzender
André Schellenberg
Stadtkämmerer

Amtliche Bekanntmachung zum Jahresabschluss 31.12.2014Jahresabschluss

Der Verbandsvorstand

Die Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in ihrer Sitzung am 12.07.2021 über den gemäß § 113 Hessische Gemeindeordnung (HGO) vorgelegten Jahresabschluss zum 31.12.2014, sowie die Entlastung des Verbandsvorstandes und der Geschäftsführung für die Haushaltsführung des Rechnungsjahres 2014 wie folgt beschlossen:

  1. Der vom Revisionsamt des Landkreises Darmstadt-Dieburg geprüfte Jahresabschluss 2014 wird gemäß § 114 HGO beschlossen.
  2. Der Jahresüberschuss im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 154.211,33 € wird nach § 25 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung Hessen (GemHVO) auf die neue Rechnung (2015) vorgetragen und mit dem nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag verrechnet.
  3. Dem Vorstand und der Geschäftsführung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg wird für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2014 ist auf der Homepage des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg veröffentlicht.

Darmstadt, den 02.10.2026
Verbandsvorsitzender
André Schellenberg
Stadtkämmerer

Verbandssatzung vom 28.11.2025Satzung

Verbandssatzung des Verwaltungsverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg, beschlossen am 28.11.2025.

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Satzung des Zweckverbandes – Neufassung vom 15.12.2022Satzung

Satzung des Zweckverbandes für das Gesundheitsamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Neufassung vom 15.12.2022.

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Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090

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