Durchführung der Infektionshygieneverordnung Hessen und Überprüfung der hierdurch notwendigen Sachkunde Hygiene

Personen, die folgende Tätigkeiten ausüben:

  • Nagelpflege
  • Haarpflege
  • Kosmetik
  • Fußpflege
  • Tätowieren
  • Ohrlochstechen
  • sog. Piercing“
  • Neu: Heilpraktiker*innen mit invasiven Tätigkeiten

unterliegen den Vorschriften der Infektionshygieneverordnung.

Alle auf dieser Seite aufgeführten Unterlagen dienen Ihrer Information.

Weiterführende Informationen

Auf diesen beiden Seiten finden Sie alle Informationen zum Ablauf bei der Überprüfung zur Sachkunde Hygiene im Gesundheitsamt DADI.

Downloads

  • Info zur Sachkunde Hygiene (pdf, 126 KB)

Diese Quelle beschreibt die notwendigen Inhalte und deren Zeitanteile für die Kurse zur Sachkunde Hygiene 1+2.

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  • Muster Curriculum Sachkunde HMSI 2018 (pdf, 1 MB)

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Kriterien, die eine Ausbildungsstätte erfüllen muss, um Kurse zur Sachkunde Hygiene 1+2 durchzuführen.

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  • Leitfaden Ausbildungsstätten Sachkunde September 2018 (pdf, 137 KB)

Um beurteilen zu können, ob eine Heilpraktikerin/ein Heilpraktiker invasiv tätig ist (gemäß InfhygieneV §2 (1) + (10)), ist es notwendig, dass dieser Fragebogen komplett ausgefüllt vorgelegt wird.

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  • Selbstauskunft Heilpraktiker HLPUG 2018 (pdf, 422 KB)