FFP2-Maskenpflicht im Gesundheitsamt

Im Gesundheitsamt gilt gemäß § 28b Absatz 1 Nr. 5 Buchstabe g IfSG  FFP2-Maskenpflicht für Besucher*innen und Patient*innen.

Ausnahmen gelten nur für:

  • Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können und
  • gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren, sowie ihren Begleitpersonen.

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Wissenschaftsstadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg,

Gesundheit ist unser wichtigstes Gut. Das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat die bedeutende Aufgabe, die Gesundheit aller Menschen unserer Region zu schützen.

Hierzu haben Stadt und Landkreis zum 1. Januar 1950 einen eigenständigen Zweckverband gegründet. Der Vorsitz im Vorstand wechselt alle drei Jahre zwischen den beiden Gebietskörperschaften. Seit dem 16. Juli 2021 habe ich als Stadtkämmerer der Wissenschaftsstadt Darmstadt den Vorsitz des Verwaltungsverbands des Gesundheitsamts der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg übernommen.

In dieser herausfordernden Zeit hat sich die zentrale Stellung des Gesundheitsamts in der Bekämpfung der Corona-Pandemie herauskristallisiert. Die Bewältigung der neuen Aufgaben, insbesondere die weitere Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, werde ich tatkräftig unterstützen. Bleiben Sie gesund!

Ihr
Stadtkämmerer André Schellenberg
Wissenschaftsstadt Darmstadt

Das Gesundheitsamt bietet viele Leistungen

zur Prävention und Gesundheitsförderung an. Schwerpunkte sind neben der Überwachung der Trinkwasserqualität und den Belehrungen über den Umgang mit Lebensmitteln etwa die Schuleingangsuntersuchungen, die Hilfen für psychisch kranke Menschen und die Bekämpfung ansteckender Krankheiten.

Zu den weiteren Angeboten des Gesundheitsamtes zählen die Amtsärztliche Sprechstunde mit Ernährungs- und Impfberatung, die Beratungsdienste des Sozialpsychiatrischen Dienstes, die Tuberkulose-Sprechstunde und die HIV-Beratung.

Seit zehn Jahren beteiligt sich das Gesundheitsamt am Arbeitskreis Migration und Gesundheit und entwickelt die eigene Interkulturelle Öffnung weiter. Seit Sommer 2015 ist das Gesundheitsamt auch aktiv an der medizinischen Versorgung der Flüchtlinge in Stadt und Landkreis beteiligt.

Wir freuen uns, wenn die Angebote des Gesundheitsamtes für Sie interessant sind und Sie bei Fragen und Problemen unterstützen können.

Auf unseren Internetseiten finden Sie weitere Informationen zu den genannten Themen und zu aktuellen Fragestellungen rund um die Gesundheit. Viele Informationen stehen mehrsprachig zur Verfügung.


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Informationen zu Corona (COVID-19)

Informationen zu Corona finden Sie auf den Seiten des HMSI

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Lebensmittelbelehrung nach §43 IfSG

Informationen zur Lebensmittelbelehrung und Terminbuchung

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Eingeschränkte Öffnung

Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der Corona-Pandemie sind wir in der Lage, einzelne Dienstleistungen wieder anbieten zu können.

Im Grundsatz gilt, dass für einen Besuch bei uns eine vorherige Terminvereinbarung notwendig ist. Genauere Informationen zum Umfang der Dienste und zur Terminvereinbarung auf den Seiten der Fachbereiche.

Für Ihren Besuch bei uns beachten Sie bitte auch unsere nachstehenden Hygiene-Hinweise:

  • Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin ihren eigenen Mundschutz mit. Dieser muss während der Untersuchung von Ihnen getragen werden.
  • Halten Sie ausreichenden Abstand von etwa 1,5 m zu anderen Kunden und zu unserem Personal
  • Verzichten Sie auf Händeschütteln
  • Wenn Sie husten oder niesen müssen, dann bitte in die Armbeuge oder in ein Taschentuch. Benutzen Sie Taschentücher nur einmal
  • Kommen Sie nur wenn Sie gesund sind. Schon bei kleinen Anzeichen eines Infektes sagen Sie bitte ihren Termin telefonisch ab. Gesund bedeutet 48 Stunden keine Krankheitssymptome!

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zum Schutz unserer Mitarbeiter dazu angehalten sind, schon bei kleinstem Krankheitsverdacht die Untersuchung abzubrechen oder gar zu verweigern.

Ihr Gesundheitsamt Darmstadt-Dieburg