Heilpraktiker
Heilpraktiker-Überprüfung
Wer die Heilkunde ausüben möchte, ohne als Ärztin oder Arzt approbiert zu sein, benötigt eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz und bedarf einer amtsärztlichen Überprüfung durch das zuständige Gesundheitsamt: Richtlinien zur Durchführung des Heilpraktikergesetzes
Die Voraussetzung für die Prüfungszulassung ist ein Antrag beim zuständigen Ordnungsamt:
- für Personen mit Wohnsitz in der Stadt Darmstadt: Ordnungsamt Darmstadt
- für Personen mit Wohnsitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg: Landratsamt Dieburg
Welche Unterlagen Sie benötigen und welche Kosten hierfür entstehen, erfahren Sie direkt beim jeweils zuständigen Ordnungsamt.
Nach Prüfung des Antrags leitet das Ordnungsamt diesen an das Gesundheitsamt der Stadt Darmstadt und Landkreis Darmstadt-Dieburg weiter.
Weitere Informationen
Alle weiteren Informationen zum Prüfungsprocedere entnehmen Sie dem Ablaufplan für Antragstellende.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an: heilpraktiker@gesundheitsamt-dadi.de oder telefonisch unter 06151/3309-201 an uns.
Downloads
Ablaufplan Allgemein, Psychotherapie
(PDF, 88KB)
Laden …
Ablaufplan Physiotherapie, Podologie, Logopädie
(PDF, 22KB)
Laden …
Kontakt
Niersteiner Str. 3
64295 Darmstadt
Telefon: 06151-33090
Telefonische Erreichbarkeit
Mo-Fr: 08:00 - 12:00 Uhr
Mo-Do: 12:30 - 16:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache. Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.