Die Impfambulanz des Gesundheitsamtes ist geschlossen!

Sofern Sie weitere Corona-Impfungen wünschen, wenden Sie sich an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt.

Informationen zur Impfung

Mit dem Online-Tool „Corona-Impfcheck“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung erhalten Sie nach wenigen Klicks eine für Ihre persönliche Situation passende, aktuelle Impfempfehlung.

Die STIKO empfiehlt (Stand: 06.10.2022):

Eine 1. Auffrischimpfung für

  • Personen ab 12 Jahren,  frühestens 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung, vorzugsweise mit einem der zugelassenen und verfügbaren Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoffe.

Darüber hinaus eine 2. Auffrischimpfung für

  • Menschen ab dem Alter von 60 Jahren
  • BewohnerInnen in Einrichtungen der Pflege sowie für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Menschen mit Immundefizienz ab dem Alter von 5 Jahren
  • Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solchen mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt
  • Tätige (≥ 16 Jahre) in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere solche mit direktem PatientInnen- bzw. BewohnerInnenkontakt

Für besonders gefährdete Personen eine 3. Auffrischimpfung

  • Abhängig von bisher erfolgten SARS-CoV-2-Antigenexpositionen (Infektion/Impfung) kann es bei besonders gefährdeten Personen (z. B. Hochbetagten, Immundefizienten, BewohnerIn­nen von Altenpflegeheimen) sinnvoll sein, nach dem 4. Ereignis (z. B. 2. Auffrischimpfung) noch eine weitere Impfstoffdosis zu verabreichen. Die Indikation sollte unter Berücksichtigung des Ge­sundheitszustands und der Gefährdung indivi­duell durch die behandelnden ÄrztInnen getrof­fen werden.

Dabei soll ein Mindestabstand von 6 Monaten zum letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) eingehalten werden. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung ebenfalls frühestens nach 6 Monaten erhalten.

Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren können im Beisein von einem Erziehungsberechtigten geimpft werden, Jugendliche ab 16 Jahren können auch ohne Begleitung und Einwilligung der Eltern geimpft werden, wenn ein individuelles ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hat und die aufklärende Ärztin oder der aufklärende Arzt sich sicher ist, dass die aufgeklärte Person den Inhalt der Aufklärung verstanden hat und reflektieren kann. Impfungen für Kinder von 5 Jahren bis zur Vollendung des 11.Lebensjahres werden nicht mehr angeboten. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- bzw. Kinderarzt.

Grundimmunisierung von Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren
Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen und mit der gleichen Dosierung wie für Personen im Alter ab 18 Jahren.

Anmerkungen:

  • Diese Seite dient der ersten, grundsätzlichen Information. Eine Auflistung aller Regelungen und Ausnahmeregelungen ist aufgrund der Vielzahl von Sonderfällen und der kurzfristigen Anpassungen der STIKO-Empfehlungen auf dieser Seite nicht möglich.
  • Auch im Falle der Covid-19-Impfempfehlung führt die STIKO-Empfehlung mehrere Ausnahmekonstellationen auf: z.B. Für Personen im Alter von < 60 Jahren ohne Grunderkrankung, die bereits 3 immunologische Ereignisse (davon mind. 1 Impfstoffdosis) hatten, empfiehlt die STIKO vorerst keine weitere Auffrischimpfung.
  • Es können individuell sehr unterschiedliche Konstellationen bestehen, in denen Sie ihr behandelnder und diagnostizierender Arzt am besten beraten und unterstützen kann.
  • Mit dem Online-Tool Corona-Impfcheck erhalten Sie nach wenigen Klicks eine für Ihre persönliche Situation passende, aktuelle Impfempfehlung.


FAQ

  • Es können Termine für Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen für Personen ab 12 Jahren vereinbart werden. Booster-Impfungen sind frühestens nach 6 Monaten möglich.
  • Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 15 Jahren können im Beisein von einem Erziehungsberechtigten geimpft werden, Jugendliche ab 16 Jahren können auch ohne Begleitung und Einwilligung der Eltern geimpft werden, wenn ein individuelles ärztliches Aufklärungsgespräch stattgefunden hat und die aufklärende Ärztin oder der aufklärende Arzt sich sicher ist, dass die aufgeklärte Person den Inhalt der Aufklärung verstanden hat und reflektieren kann.
  • Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 60 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Die 2. und evtl. 3. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 6 Monate nach der 1., bzw. 2.  Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung ebenfalls frühestens nach 6 Monaten erhalten.

Grundimmunisierung von Personen im Alter von 12 bis 17 Jahren
Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax nun auch für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren mit zwei Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen und mit der gleichen Dosierung wie für Personen im Alter ab 18 Jahren.

  • Es besteht die Möglichkeit für bisher ungeimpfte (die das 18 Lebensjahr vollendet haben), die sich für eine Erstimpfung entscheiden, zwischen einem mRNA Impfstoff (Comirnaty®) und einem neuartigen Totimpfstoff (Nuvaxovid®) zu wählen
  • Alle Impfwilligen (Boosterung/Auffrischung oder Erstimpfungswunsch mit einem mRNA Impfstoff) erhalten, wenn sie unter 30 Jahre sind den mRNA Impfstoff Comirnaty® von BionTech
  • Alle Impfwilligen (Boosterung/Auffrischung oder Erstimpfungswunsch mit einem mRNA Impfstoff) über 30 Jahren erhalten einen mRNA Impfstoff (Comirnaty® von BionTech)
  • Alle Impfwilligen erhalten den mRNA Impfstoff Comirnaty® von BionTech
  • Der Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax ist auf individuellen Wunsch als Erstimpfung möglich
  • Erfolgen 4 bis 6 Wochen nach der Erstimpfungen mit demselben mRNA Impfstoff der bei der Erstimpfung benutzt wurde, um die Grundimmunisierung vollumfänglich abzuschließen
  • Erfolgt bei Nuvaxovid® mit einer zweiten Dosis des Totimpfstoffs 3 Wochen nach der Erstimpfung
  • Erfolgen bei allen Impfwilligen mit dem mRNA Impfstoff Comirnaty® von BionTech.
  • Impfwillige, die bei der Erstimpfung einen Vektorimpfstoff hatten und bei der Zweitimpfung einen mRNA Impfstoff (Comirnaty®)
  • Die STIKO empfiehlt eine 2. Auffrischimpfung für Menschen ab 60 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren sowie Tätige in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen (insbesondere bei direktem PatientInnen- und BewohnerInnenkontakt). Die 2. und evtl. 3. Auffrischimpfung soll bei gesundheitlich gefährdeten Personengruppen frühestens 6 Monate nach der 1., bzw. 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung ebenfalls frühestens nach 6 Monaten erhalten.
  • Komplettierungen und  Beendigungen der Grundimmunisierung nach vorangegangener Infektion erfolgen 3 Monate nach dem positiven PCR Befund mit einem mRNA Impfstoff (Comirnaty® von Biontech)
  • Komplettierungen der Grundimmunisierung erfolgen mind. 4 Wochen nach einem serologischen Infektionsnachweis mit einem mRNA Impfstoff (Comirnaty® von Biontech)
  • Auffrischungsimpfungen bzw. Booster Impfungen erfolgen mind. 6 Monate nach einem Infektionsnachweis und der komplettierten Grundimmunisierung mit einem mRNA Impfstoff (Comirnaty® von BionTech)
  • Es können individuell sehr unterschiedliche Konstellationen bestehen, in denen Sie ihr behandelnder und diagnostizierender Arzt am besten beraten und unterstützen kann

Sie benötigen keinen negativen, aktuellen Covid-19-Ag-Schnelltest!

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zu Ihrem Impftermin mit:

  • Lichtbildausweis, aus dem Ihr Alter, Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort hervorgehen
  • Impfpass (wenn vorhanden)
  • Krankenversicherungskarte (wenn vorhanden), dient der schnelleren Bearbeitung
  • Genesenennachweis oder PCR-Testergebnis bei Genesenenimpfung
  • Gegebenenfalls einen Nachweis, wenn die Auffrischungsimpfung aufgrund von Immundefizienz (Immunschwäche) erfolgen soll
  • den ausgefüllten Einwilligungsbogen
  • Hinweis: Das Aufklärungsmerkblatt muss nicht mehr ausgefüllt und unterschrieben werden, es genügt nunmehr die Bestätigung der Kenntnisnahme auf dem Einwilligungsbogen.

Die STIKO empfiehlt für alle Personen, die einen nicht in der EU zugelassenen Impfstoff erhalten haben, eine erneute Impfserie mit einem hier zugelassenen Impfstoff. Der Abstand zur letzten Impfung mit dem nicht in der EU zugelassenen Impfstoff muss mindestens vier Wochen betragen.