Was ist Tuberkulose?
Tuberkulose ist eine meldepflichtige Infektionskrankheit, die in den letzten Jahrzehnten in Deutschland zwar deutlich seltener geworden, jedoch keineswegs ausgerottet ist und heute mit einer Kombination mehrerer Medikamente gut bis zur Ausheilung behandelt werden kann.
In den meisten Fällen wird die Krankheit durch Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten und Niesen von einem an offener ( ansteckungsfähiger ) Lungentuberkulose erkrankten Menschen auf einen Gesunden übertragen.
Die Tuberkelbakterien gelangen dabei durch die Einatmung in die Lunge. Diese Infektion verläuft völlig unbemerkt und kann, wenn der Organismus nicht in der Lage ist, die eingedrungenen Erreger abzuwehren, zur Erkrankung führen.
Die Tuberkulose betrifft in 90% aller Fälle die Lunge. Dabei bestehen häufig keine oder nur wenige uncharakteristische grippeähnliche Symptome:
Abgeschlagenheit, schnelle Ermüdbarkeit, Leistungsknick, Appetitlosigkeit, Gewichts-abnahme, Nachtschweiß, leicht erhöhte Körpertemperatur, Husten und Auswurf.
Wird nun eine Tuberkulose festgestellt, so schreibt das Infektionsschutzgesetz kostenlose Untersuchungen der Kontaktpersonen (sog. Umgebungsuntersuchungen) durch das Gesundheitsamt vor.
Zum Ausschluss einer Tuberkuloseinfektion bzw. Erkrankung führen wir einen Tuberkulintest, ggf. eine ergänzende Laboruntersuchung und/oder eine Röntgenaufnahme der Lunge durch. Personen mit einem positiven Testergebnis sind nicht zwangsläufig an Tbc erkrankt, in diesem Fall muß jedoch zusätzlich eine Röntgenuntersuchung erfolgen.
Bei bestimmten Formen der geschlossenen (= nicht ansteckungsfähigen ) Lungentuberkulose, ist nur eine Untersuchung zur Suche nach der Ansteckungsquelle erforderlich. Wenn es sich aber um eine ansteckungsfähige Tuberkulose handelt, so ist zur Feststellung von Folgeerkrankungen eine zweite und bei engerem Kontakt noch eine dritte Umgebungsuntersuchung nach mehreren Monaten notwendig.
Um nur so wenig wie möglich röntgen zu müssen, verteilen wir die Untersuchungen über den Zeitraum eines halben bzw. eines Jahres, da dann die meisten Erkrankungen erfasst werden können.
Ausnahmsweise kann die Erkrankung aber auch zwischen oder nach unseren Untersuchungs-terminen beginnen.
Wir bitten daher alle betroffenen Kontaktpersonen, falls die obengenannten Beschwerden anhaltend (über mehrere Wochen) auftreten, sich unaufgefordert in der Tbc-Abteilung des Gesundheitsamtes zu melden.
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet jeden Bürger, die Ermittlungen des Gesundheitsamtes zu dulden und zu unterstützen und sich den vorgeschriebenen Untersuchungen zu unterziehen.
Hierbei werden die Bestimmungen des Datenschutzes beachtet.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Nummer 06151-330937 gerne zur Verfügung.
Ihr Team der Tbc-Abteilung des Gesundheitsamtes Darmstadt

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