Schulsportatteste
Kann ein Schüler gar nicht oder nur teilweise am allgemeinen Schulsport teilnehmen, braucht er ein amtsärztliches Attest, dem eine fachärztliche Beratung und Untersuchung vorangegangen sind.
Ist die Erkrankung oder Veränderung chronisch, sollte eine frühzeitige Vorstellung erfolgen, um alternative Bewegungsangebote zu erörtern und einzuleiten.
Diese Untersuchungen werden zentral im Gesundheitsamt unter Vorlage der entsprechenden fachärztlichen Vorbefunde nach telefonischer Anmeldung durchgeführt.
Tel.: 06151/330959

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Merkblatt zur Impfung Neue Grippe (Deutsch)