Neue Grippe
Häufige Fragen zur Neuen Grippe (Schweinegrippe)
Für den Bereich der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg nimmt das Gesundheitsamt in diesem Zusammenhang die Funktion einer koordinierenden Stelle wahr.
Das Gesundheitsamt Darmstadt führt die Impfung entsprechend den Vorgaben des Bundes und des Landes Hessen zunächst nur für im Gesundheitswesen beschäftigtes Personal durch sowie für Beschäftigte des öffentlichen Sicherheitsbereichs (z. B. Feuerwehr und Krankentransportpersonal).
Für alle übrigen Personengruppen erfolgt die Impfung gegen die "Neue Grippe" durch den jeweiligen Hausarzt bzw. durch die niedergelassenen Ärzte.
Merkblätter in verschiedenen Sprachen zum Thema Neue Grippe finden Sie in unserem Download-Bereich.
Links zu weiteren Informationen über die Neue Grippe befinden sich am Ende dieser Seite.
Ist eine Impfung gegen die Neue Grippe sinnvoll?
Ja, eine Impfung ist der wirksamste und sicherste Schutz gegen eine Infektion mit dem neuen Virus.
Ist die Impfung freiwillig?
Ja, es gibt keine Impfpflicht, die Impfung wird ausschließlich auf freiwilliger Basis angeboten.
Gibt es einen Impfstoff?
Die herkömmliche Grippeimpfung (gegen die saisonale Influenza) bietet nur Schutz gegen bereits bekannte Erreger. Die Grippeimpfung ist keine Impfung mit einem Lebendvirus, sondern wird aus Bestandteilen von Influenzaviren (Antigenen) hergestellt. Da das Grippe-Virus sich ständig verändert, muss auch die Zusammensetzung des Impfstoffs jährlich geändert werden. Die Grippeimpfung ist das beste Mittel, um sich vor den zur Grippesaison zirkulierenden Influenzaviren zu schützen.
Die Länder haben im Rahmen ihrer Pandemieplanung die Verfügbarkeit eines Impfstoffes gegen die Neue Influenza sichergestellt, da der Impfstoff nicht auf dem freien Markt verfügbar sein wird.
Bei dem Impfstoff handelt es sich um einen Spaltimpfstoff, der mit einem Adjuvanz (Wirkungsverstärker) versetzt wird.
Gibt es genug Impfstoff für alle?
Ja, aber nicht gleichzeitig. Zunächst sollten diejenigen eine Impfung erhalten, die ein erhöhtes Risiko für schwere Erkrankungsverläufe haben oder die beruflich Kontakt zu besonders gefährdeten Personengruppen haben.
Wer wird geimpft?
Zunächst sollen Personengruppen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko, wie Menschen mit chronischen Krankheiten und Schwangere, geimpft werden. Darüber hinaus sollen das Gesundheitspersonal, die Polizei und die Feuerwehr Impfungen erhalten, damit die Gesundheitsversorgung und die öffentliche Sicherheit und Ordnung gewährleistet bleiben.
Die Auswahl der Gruppen orientiert sich an den Empfehlungen der STIKO, der wissenschaftlichen Fachbehörden (Robert Koch-Institut und Paul Ehrlich-Institut) und der Weltgesundheitsorganisation WHO. Grundsätzlich steht die Impfung allen Versicherten offen.
Wer impft welche Personengruppen?
Die Impfung chronisch Kranker erfolgt über die niedergelassenen Haus- und Kinderärzte. Für die Impfung gesunder Kinder ist der Impfstoff derzeit noch nicht freigegeben.
Die Gesundheitsämter impfen zunächst das sogenannte Schlüsselpersonal, also Gesundheitspersonal. Feuerwehr und Krankentransportpersonal.
Wenn der Haus- oder Kinderarzt nicht impfen will?
Haus- und Kinderärzte, die z. B. wegen zu geringer Fallzahlen nicht gegen A/H1N1 impfen, werden gebeten, ihre Patienten an Haus- oder Kinderärzte zu verweisen, die die Impfung anbieten. Eine Überweisung ist nicht erforderlich. Die Patienten sollen nicht an die Gesundheitsämter verwiesen werden !
Die Gesundheitsämter impfen jedoch neben medizinischem Personal, Feuerwehrleuten und Rettungsdienstpersonal auch chronisch Kranke, die bei ihrem Hausarzt und weiteren Arztpraxen abgewiesen wurden und zeitnah geimpft werden wolle.
Warum ist die Impfung des medizinischen Personals so wichtig?
Das medizinische Personal ist häufig in direktem Kontakt mit Personen, die möglicherweise an Influenza erkrankt sind. Daher hat das medizinische Personal ein erhöhtes Risiko, an einer Influenza zu erkranken sowie betreute Personen und deren Angehörige anzustecken. Die Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung ist in einer Pandemie von zentraler Bedeutung. Die vom medizinischen Personal betreuten Personen haben wiederum oft ein erhöhtes Risiko, eine schwere Verlaufsform der Influenzavirus-Infektion zu entwickeln.
Nach welchem Impfschema muss gegen Neue Influenza A/H1N1v geimpft werden?
Studien haben gezeigt, dass nach zwei Impfungen ein ausreichender Immunschutz aufgebaut ist. Es gibt aber erste Hinweise aus Studien mit den Impfstoffen gegen Influenza A/H1N1, dass für Personen im Alter von 10 – 60 Jahre eine einzige Impfung ausreichen könnte, um einen angemessenen Impfschutz aufzubauen. Deshalb ist für diese Altersgruppe zunächst nur eine Impfung vorgesehen. Sobald weitere klinische Studien ausgewertet sind (Mitte November 2009), wird entschieden, ob eine zweite Impfung empfohlen wird.
Jüngere Kinder unter 10 Jahren und ältere Erwachsene über 60 Jahren sollen in jedem Fall zweimal geimpft werden, um eine ausreichende Immunantwort aufzubauen. Der Mindestabstand zwischen den beiden Impfungen beträgt 3 Wochen, die zweite Impfung kann bis zu 6 Monate nach der ersten erfolgen.
Bietet die Impfung gegen die saisonale Grippe Schutz?
Die mögliche Wirkung der saisonalen Impfung gegenüber dem Virus der Neuen Influenza A/H1N1 wird im Labor untersucht. Bisherige Daten deuten jedoch darauf hin, dass die saisonale Grippeimpfung keinen Schutz vor dem neuen Virustyp (Neue Influenza A/H1N1) bietet.
Kann gleichzeitig gegen die saisonale Influenza und die neue Influenza A/H1N1v geimpft werden?
Die Impfungen sollten getrennt im Abstand von 2 Wochen verabreicht werden, damit eventuell auftretende Impfreaktionen genau einem Impfstoff zugeordnet werden können.
Wird ein jetzt produzierter Impfstoff auch noch gegen das pandemische Virus wirken, wenn es durch Mutationen aggressiver geworden ist?
Die Immunantwort, die ein Impfstoff auslöst, richtet sich gegen die Bausteine (Proteine) des Grippevirus, die sich auf der Oberfläche befinden. Diese beiden Bestandteile variieren je nach Virustyp und können sich auch mit der Zeit weiter verändern.
Eine Änderung der krankmachenden Wirkung (Pathogenität) von Influenzaviren, also auch des Neue Influenza A/H1N1-Virus, ist in der Regel jedoch auf Veränderungen in anderen Bestandteilen des Virus zurückzuführen. Dies können beispielsweise Proteine sein, die in den Stoffwechsel der Wirtszelle eingreifen oder enzymatische Funktionen des Virus ausüben. Eine höhere Pathogenität bedeutet somit nicht unbedingt, dass sich die Oberflächenbausteine H und N verändert haben.
Impfstoffe gegen pandemische Grippeviren enthalten gegenüber den saisonalen Grippeimpfstoffen immunverstärkende Zusatzstoffe. Diese Zusatzstoffe rufen eine verstärkte Immunantwort hervor, die auch dann noch wirksam ist, wenn sich das Virus punktuell in seinen Oberflächenbausteinen verändert. Der Impfstoff schützt also, wenn sich die krankmachende Wirkung (Pathogenität) des Virus verändert.
Bei einer größeren Veränderung der Oberflächenbausteine, wie sie im aktuellen Fall des pandemischen H1N1 Virus im Vergleich zu den saisonalen H1N1 Grippeviren vorliegt, würde eine Anpassung des Impfstoffs notwendig werden.
Wer haftet bei möglichen Impfschäden/ -komplikationen?
Wenn nach einer Impfung Komplikationen auftreten sollte man sich an den Arzt wenden, der die Impfung verantwortlich durchgeführt hat. Die Impfung gegen Influenza gehört zu den uneingeschränkt öffentlich empfohlenen Impfungen der Länder. Für Ansprüche auf staatliche Versorgung wegen eines Impfschadens nach dem Infektionsschutzgesetz haften die Länder. Es haftet das Land, in welchem die Impfung durchgeführt wurde.
Ist der Impfstoff sicher?
Impfstoffe, wie Arzneimittel allgemein, unterliegen der Zulassungspflicht gemäß Arzneimittelgesetz. Daher durchlaufen sie ein Zulassungsverfahren, in dem neben der pharmazeutischen Qualität die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durch die nationale oder europäische Zulassungsbehörde überprüft werden. Bei den eingesetzten neuen Impfstoffen handelt es sich um sogenannte inaktivierte Impfstoffe (Verabreichung abgetöteter Erreger) gegen den pandemischen Stamm. Wer an einer nachgewiesenen Allergie gegen Hühnereiweiß leidet, sollte nicht mit einem Impfstoff geimpft werden, der aus Hühnereiern gewonnen wurde. Auch dürfen Personen mit bekannter starker Überempfindlichkeit gegen in Spuren enthaltene Restbestandteile wie z. B. Thiomersal, Formaldehyd, Gentamicinsulfat oder Natriumdeoxycholat nicht geimpft werden.
Nicht auszuschließen ist jedoch, dass bei breiter Anwendung eines neuen Arzneimittels bislang unerwartete Nebenwirkungen entdeckt werden. Die Erfahrung zeigt, dass solche Nebenwirkungen, wenn überhaupt, sehr selten auftreten.
Welche Rolle spielt das Adjuvanz im Impfstoff?
Die Besonderheit des Impfstoffes gegen die neue Influenza A H1N1 ist die Verwendung von Wirkverstärkern (Adjuvanzien) auf Öl-in- Wasser-Basis. Durch diese Zusätze wird die Immunantwort des Körpers verstärkt und eine breitere Schutzwirkung gegen Virusveränderungen erzielt. Die klinischen Studien im Rahmen der Musterzulassungen, haben gezeigt, dass man mit Hilfe dieser Verstärker die Antigenmenge halbieren, zum Teil sogar auf ein Viertel reduzieren konnte. Da außerdem pro Impfdosis nur ein Virusstamm eingesetzt wird, ermöglicht dieses Konzept also eine vielfache Ausbeute an Impfstoffdosen. Es hat sich außerdem in diesen klinischen Studien gezeigt, dass durch die Verstärker auch so genannte Driftvarianten der Viren erkannt werden. Leichte Veränderungen (Mutationen), wie Influenzaviren sie immer vornehmen, werden daher von diesen pandemischen Impfstoffen abgedeckt.
Welche Impfreaktionen können auftreten?
Grundsätzlich sind die Reaktionen zu erwarten, die auch beim Verabreichen saisonaler Impfstoffe auftreten. Die häufigsten Meldungen hier waren: Rötungen und schmerzhafte Schwellungen an der Impfstelle, Fieber, Kopfschmerzen, Gelenkschmerzen, Muskelschmerzen, Parästhesien (Jucken, Kribbeln, Schwellungsgefühle), Schüttelfrost, Husten, Übelkeit – Symptome, die zeigen, dass das Immunsystem zu arbeiten beginnt.
Mit einer Änderung des Nebenwirkungsprofils bei den Impfstoffen gegen die Neue Influenza ist nicht notwendigerweise zu rechnen. . Auch zu den verwendeten Adjuvanzien gibt es schon umfangreiche Daten zur Verträglichkeit.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass adjuvantierte Impfstoffe (Impfstoffe mit dem oben beschriebenen Verstärker) zu einer stärkeren lokalen und allgemeinen Reaktion führen, es aber nicht zu lang anhaltenden oder schwerwiegenden Nebenwirkungen kommt.
Kann die Influenza A/H1N1v (Schweine Grippe) beim Menschen behandelt werden?
Wie bei der saisonalen Grippe ist die Behandlung nicht bei allen Erkrankten gleich. Darüber entscheidet der Arzt immer im Einzelfall.
Zwei Gruppen von antiviralen Medikamenten (Neuraminidasehemmer und M2-Protein-Hemmer) wirken prinzipiell gegen Influenza-A-Viren. Diese Medikamente verleihen allerdings im Gegensatz zu einer Impfung keinen längerfristig dauernden Schutz. Generell werden antivirale Medikamente verschrieben, wenn die ersten Symptome einer Grippe auftreten. Sie sollen die weitere Ausbreitung des Virus im Körper verhindern und damit die Anzahl der Komplikationen senken. Das nun in den USA und Mexiko neu entdeckte Virus ist empfindlich gegenüber neuen Neuraminidasehemmern, aber resistent gegenüber den alten Substanzen Amantadin und Rimantadin. Auch Neuraminidasehemmer können nur innerhalb eines schmalen Zeitfensters vor und nach der Infektion sinnvoll eingesetzt werden.
Weitere Fragen und Antworten finden Sie auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts.
Mehr zum Thema Schweinegrippe finden Sie unter folgenden Adressen:

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Merkblatt zur Impfung Neue Grippe (Deutsch)