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Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG

Alle Personen, die erstmalig gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, sind verpflichtet, sich über Hygiene und lebensmittelbedingte Infektionskrankheiten belehren zu lassen. Die Belehrung findet in Form eines Vortrages statt, in dem neben rechtlichen Grundlagen vor allem die richtigen Verhaltensmaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Krankheitssymptomen erläutert werden. Es besteht die Gelegenheit zur Diskussion und zu Fragen. Die Belehrung endet mit einem persönlichen Abschlussgespräch. Die Bescheinigung der Belehrung hat lebenslange Gültigkeit. Jedoch ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter einmal  jährlich über die gleichen Inhalte zu schulen und dies zu dokumentieren.      

 

Uhrzeit

DI/MI

Anmeldung von

Belehrung bis ca.

8:00 Uhr bis 8:30 Uhr anschließend

10:30 Uhr

DO

Anmeldung von

Belehrung bis ca.

14:30 Uhr bis 15:00 Uhr anschließend

16:00 Uhr

 

Kosten        25,- € (Stand 2008)

Personalausweis muss vorgelegt werden

 

  • Merkblatt in deutscher Sprache [PDF] 
  • Merkblatt in polnischer Sprache [PDF]
  • Merkblatt in slowakischer Sprache [PDF] 
  • Merkblatt in tschechischer Sprache [PDF]
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Do:

08:00 - 12:00 Uhr

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