Lebensmittelbelehrung nach § 43 IfSG
Alle Personen, die erstmalig gewerblich mit Lebensmitteln umgehen, sind verpflichtet, sich über Hygiene und lebensmittelbedingte Infektionskrankheiten belehren zu lassen. Die Belehrung findet in Form eines Vortrages statt, in dem neben rechtlichen Grundlagen vor allem die richtigen Verhaltensmaßnahmen beim Auftreten von bestimmten Krankheitssymptomen erläutert werden. Es besteht die Gelegenheit zur Diskussion und zu Fragen. Die Belehrung endet mit einem persönlichen Abschlussgespräch. Die Bescheinigung der Belehrung hat lebenslange Gültigkeit. Jedoch ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seine Mitarbeiter einmal jährlich über die gleichen Inhalte zu schulen und dies zu dokumentieren.
Uhrzeit
DI/MI | Anmeldung von Belehrung bis ca. | 8:00 Uhr bis 8:30 Uhr anschließend 10:30 Uhr |
DO | Anmeldung von Belehrung bis ca. | 14:30 Uhr bis 15:00 Uhr anschließend 16:00 Uhr |
Kosten 25,- € (Stand 2008)
Personalausweis muss vorgelegt werden

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