Zur Startseite Gesundheitsamt Darmstadt Logo
Gesundheitsamt für Darmstadt
und Landkreis Darmstadt-Dieburg
Home | Standorte | Jobs | Aktuelles
Kopfbild
Sitemap | Kontakt  
  

Direkter Kontakt:   06151-33090

  • Beratung
  • Umwelt / Hygiene
  • Kinder
  • Psyche
  • Infektion
Sie sind hier: Home > Kinder > Einschulungsuntersuchungen
Kinder
  • Einschulungsuntersuchungen
  • Kinderärztliche Atteste
  • Mütterberatung
  • Schulärztliche Sprechstunde und Begutachtung
  • Schulzahnärztliche Untersuchungen und Begutachtungen
  • Sportärztliche Untersuchungen
  • Sportbefreiungen

Direkt-Links

Dienstleistungen

  • Amtsärztliche Sprechstunde
  • Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Sozialpsychiatrischer Dienst
  • Tuberkulose Sprechstunde
Drucken  Drucksymbol  

Einschulungsuntersuchungen

Bei der Anmeldung Ihres Kindes in der Schule bekommen Sie eine Einladung des kinder- und jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes zur Einschulungsuntersuchung. Dort haben Sie die Möglichkeit, über alle wichtigen Bereiche der gesundheitlichen Entwicklung Ihres Kindes und
über mögliche Fördermaßnahmen mit dem/der Schularzt/ärztin zu sprechen.

 

Das Vorsorgeuntersuchungsheft, das Impfbuch, ggf. auch wichtige Arztberichte sowie der von Ihnen ausgefüllte Fragebogen helfen uns, zu einem klaren Bild zu kommen. Die 9. Vorsorgeuntersuchung, die U9, ist dann in der Regel schon bei Ihrem/ihrer Kinderarzt/ärztin vorgenommen worden.

 

Unsere Untersuchung fasst nun die Gesamtheit der Befunde zu einer Einschulungsempfehlung an die Schule zusammen. Hierbei werden die Besonderheiten Ihres Kindes berücksichtigt und ggf. eine gezielte Förderung empfohlen.

 

Erster Schultag
  • Das altersgemäß entwickelte Kind wird in der Regel die 1. Grundschulklasse besuchen.
  • Kinder, die nach dem 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden.
  • Bei Kindern, die nach dem 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, kann die Aufnahme vom Ergebnis einer zusätzlichen Überprüfung der geistigen und seelischen Entwicklung durch den Schulpsychologischen Dienst abhängig gemacht werden.
  • Schulpflichtige, aber noch nicht schulfähige Kinder, die mehr Zeit benötigen, um ihre Schulfähigkeit auszubilden, können in der Regel ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie werden entweder weiterhin den Kindergarten besuchen oder – wenn möglich – in die Vorklasse aufgenommen und dort in ihrer weiteren Entwicklung gefördert.
  • Eltern behinderter Kinder werden individuell beraten, z.B. über Förder- und Integrationsmöglichkeiten in der Regelschule.

Download: Flyer zum Thema downloaden [PDF]

 

Ohne Angst zur Schulärztin

In einem Artikel von Wolfgang Horn im Darmstädter Echo am 11. Februar 2011 stellt unsere Schulärztin Frau Dr. Ingeborg Keim ihr neues Buch vor. Frau Dr. Keim möchte mit dem Buch "Lia Fantasia bei der Schulärztin" Kindern und Eltern die Angst vor der Einschulungsuntersuchung im Gesundheitsamt nehmen.

 

Download: Artikel Darmstädter Echo, Dr. Keim [PDF]

an den Seitenanfang an den Seitenanfang

Seite weiterempfehlen  E-Mail-Symbol

Telefonische Erreichbarkeit

Mo-Mi:08:00 - 12:00 Uhr
13:30 - 15:15 Uhr
Do:

08:00 - 12:00 Uhr

13:30 - 17:00 Uhr
Fr:08:00 - 12:00 Uhr
Außerhalb der Sprechstunden nur nach Absprache.
Sprechstunden-Zeiten finden Sie in der Rubrik Beratung.

News

09.12.11 17:43

Aktuelle Stellenausschreibungen

19.09.11 09:44

Aktuelle Stellenausschreibung

10.06.11 12:00

Aktuelle EHEC-Information

Top5: Zugriffe

Download Merkblatt zur Impfung Neue Grippe (Deutsch)
Download Elternbestätigung Kopfläuse (Deutsch)
Download Elternbestätigung Kopfläuse (Arabisch)
Download Elternbestätigung Kopfläuse (Italienisch)
Download Elternbestätigung Kopfläuse (Englisch)
Impressum | Datenschutz